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   LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2008 - L 11 KR 45/07   

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https://dejure.org/2008,13779
LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2008 - L 11 KR 45/07 (https://dejure.org/2008,13779)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.01.2008 - L 11 KR 45/07 (https://dejure.org/2008,13779)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. Januar 2008 - L 11 KR 45/07 (https://dejure.org/2008,13779)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beitritt zur freiwilligen Krankenversicherung durch aus der Versicherungspflicht ausgeschiedene Personen; Bestimmung des Zeitpunkts des Beginns der freiwilligen Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung; Berücksichtigung von Vorversicherungszeiten wegen ärztlicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2009, 48
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 01.04.1993 - 1 RK 10/92

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Rückwirkende Bewilligung - Bereits bezogenes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2008 - L 11 KR 45/07
    Soweit das Gesetz nicht ausdrücklich etwas anderes anordnet, muss jeder Träger die Entscheidung der anderen Träger respektieren und inhaltlich seinen Entscheidungen zugrundelegen (vgl. BSG SozR 1300 § 103 Nr. 2; SozR 3-2200 § 183 Nr. 6; SozR 3-1300 § 86 Nr. 3).

    Für eine Bindung der Krankenkassen an die Entscheidung des Trägers nach dem SGB II (bzw. der Einigungsstelle) spricht schließlich noch, dass damit bei der Entscheidung über die freiwillige Versicherung Auseinandersetzungen über die Richtigkeit der Entscheidungen des Leistungsträgers des SGB II vermieden werden (vgl. insoweit BSG SozR 3-2200 § 183 Nr. 6).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2008 - L 11 KR 45/07
    Er darf fehlende Erwerbsfähigkeit nicht annehmen, ohne den zuständigen Sozialhilfeträger eingeschaltet zu haben (so ausdrücklich BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 2; zu § 44 a Abs. 1 SGB II n.F. ebenso LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.03.2007 - L 8 AS 6504/06).
  • BSG, 01.09.1999 - B 13 RJ 49/98 R

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Festsetzung des Rentenbeginnes Erstattungsanspruch der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2008 - L 11 KR 45/07
    Soweit das Gesetz nicht ausdrücklich etwas anderes anordnet, muss jeder Träger die Entscheidung der anderen Träger respektieren und inhaltlich seinen Entscheidungen zugrundelegen (vgl. BSG SozR 1300 § 103 Nr. 2; SozR 3-2200 § 183 Nr. 6; SozR 3-1300 § 86 Nr. 3).
  • BSG, 13.09.1984 - 4 RJ 37/83

    Keine Beiladung bei Erstattungsansprüchen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2008 - L 11 KR 45/07
    Soweit das Gesetz nicht ausdrücklich etwas anderes anordnet, muss jeder Träger die Entscheidung der anderen Träger respektieren und inhaltlich seinen Entscheidungen zugrundelegen (vgl. BSG SozR 1300 § 103 Nr. 2; SozR 3-2200 § 183 Nr. 6; SozR 3-1300 § 86 Nr. 3).
  • BSG, 12.05.1999 - B 7 AL 74/98 R

    Erstattungsanspruch - Kostenbeitrag - Sozialleistungsträger - Sozialhilfeträger -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2008 - L 11 KR 45/07
    Ob insoweit von einer Tatbestandswirkung der Bewilligung ausgegangen werden muss (so das Hessische LSG, Beschluss vom 07.07.2006 - L 8 KR 109/06 ER) kann dahinstehen (vgl. zu Zweifeln an einer Tatbestandswirkung BSG SozR 3-1300 § 104 Nr. 15).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2007 - L 11 KR 2/07

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2008 - L 11 KR 45/07
    Er hält an seiner im Urteil vom 19.09.2007 (L 11 KR 2/07) vertretenen Auffassung fest, dass im Rahmen des § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 letzter Halbsatz SGB V die Krankenkassen nicht eigenständig die materielle Rechtmäßigkeit des Leistungsbezugs überprüfen dürfen, sondern an die Leistungsbewilligungen des nach SGB II zuständigen Trägers gebunden sind.
  • LSG Hessen, 07.07.2006 - L 8 KR 109/06

    Krankenversicherung - Pflichtversicherung als Leistungsbezieher nach dem SGB II -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2008 - L 11 KR 45/07
    Ob insoweit von einer Tatbestandswirkung der Bewilligung ausgegangen werden muss (so das Hessische LSG, Beschluss vom 07.07.2006 - L 8 KR 109/06 ER) kann dahinstehen (vgl. zu Zweifeln an einer Tatbestandswirkung BSG SozR 3-1300 § 104 Nr. 15).
  • LSG Schleswig-Holstein, 19.09.2006 - L 5 B 376/06

    Gewährung von Krankenversicherungsschutz durch einstweilige Anordnung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2008 - L 11 KR 45/07
    Somit geben weder die Gesetzesbegründung noch der Anlass der Gesetzesänderung etwas dafür her, dass den Krankenkassen ein eigenes Prüfungsrecht hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Leistungsbezuges zustehen soll (in diesem Sinne aber wohl Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 19.09.2006 - L 5 B 376/06 KR ER).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.03.2007 - L 8 AS 6504/06

    Arbeitslosengeld II - Feststellung der Erwerbsfähigkeit - vorläufige Leistung bis

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2008 - L 11 KR 45/07
    Er darf fehlende Erwerbsfähigkeit nicht annehmen, ohne den zuständigen Sozialhilfeträger eingeschaltet zu haben (so ausdrücklich BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 2; zu § 44 a Abs. 1 SGB II n.F. ebenso LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.03.2007 - L 8 AS 6504/06).
  • LSG Bayern, 16.03.2009 - L 8 AS 90/09

    Notwendigkeit eines vorherigen Antrags beim zuständigen Träger der Grundsicherung

    Dabei können sie allerdings nicht selbstständig über die Frage der materiellen Rechtmäßigkeit des Leistungsbezugs von Arbeitslosengeld II entscheiden (LSG NRW vom 30.01.2008, Az.: L 11 KR 45/07).
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